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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma
 

Holz-Werbung.com
Holz-Zentralmarkt eWood GmbH
51766 Engelskirchen

1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages den Bedingungen der Holz-Werbung.com schriftlich widersprochen wird. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragsannahme
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Holz-Werbung.com schriftlich bestätigt sind oder die Auslieferung bzw. Leistung erfolgt sind. Das Einverständnis der Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.

3. Preise und Zahlungen
Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Holz-Werbung.com angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Frachtkosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung oder Teillieferungen gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware oder der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überziehung des Zahlungszieles ist Holz-Werbung.com berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB) zu berechnen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn Holz-Werbung.com über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

4. Lieferung und Lieferverzug
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Angebote der Holz-Werbung.com freibleibend und unverbindlich. Holz-Werbung.com übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die Holz-Werbung.com keinen Einfluß hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung durch Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Holz-Werbung.com berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Versand und Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Inbetriebnahme durch Holz-Werbung.com geht die Gefahr mit der Übergabe oder der Inbetriebnahme durch Holz-Werbung.com auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg kann Holz-Werbung.com unter Ausschluß jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Holz-Werbung.com. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, an dHolz-Werbung.com ab. Der Käufer hat Holz-Werbung.com unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an Holz-Werbung.com abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

7. Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Zustandes festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

8. Gewährleistung
8.1
Gewährleistung für Handelsware
Holz-Werbung.com leistet - wenn nichts anderes vereinbart wurde - 6 Monate ab Lieferung Gewähr für einwandfreies Arbeiten in Bezug auf Material und Verarbeitung. Der Käufer hat die Ware nach Anlieferung zu untersuchen und einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nach Wahl der Holz-Werbung.com die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereitzuhalten oder auf eigene Kosten und eigenes Risiko an Holz-Werbung.com zurückzusenden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind abnutzbare Teile. Die Gewähr erstreckt sich nach Wahl der Holz-Werbung.com auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten oder ersetzten Teile werden Eigentum der Holz-Werbung.com. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen öfter als zweimal fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung.

8.2. Gewährleistung für Software der Holz-Werbung.com
8.2.1 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Dokumentation und sonstigen Unterlagen werden von Holz-Werbung.com entsprechend den mit der Software gelieferten Lizenz- und Haftungsbedingungen innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl von Holz-Werbung.com durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2.2 Solange die Holz-Werbung.com ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
8.2.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
8.2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Dokumentation sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers sind bei Holz-Werbung.com innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
8.2.5 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
8.2.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8.2.7 Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen jeglicher Art nicht völlig ausgeschlossen werden können. Im übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen des Softwareherstellers.

9. Schadenersatzansprüche und Haftung
9.1 Schadenersatzansprüche gegen Holz-Werbung.com verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung auf den Verkehrswert der Lieferung oder der Leistung begrenzt, alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitestgehenden Haftungsausschlusses.
9.2 Holz-Werbung.com übernimmt die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im übrigen haftet Holz-Werbung.com nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
9.3 Der Benutzer wird Holz-Werbung.com unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch Holz-Werbung.com erforderlich sind. Insbesondere sind Holz-Werbung.com alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
9.4 Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der Holz-Werbung.com dadurch entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.

10. Sicherung gegen Mißbrauch
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei Holz-Werbung.com.

11. Weitergabe an Dritte / Mehrfachinstallationen
11.1
Der Benutzer darf das Programm nicht an Dritte weitergeben (kopieren).
11.2 Die Software ist lizensiert zur Benutzung wie ein Buch. Das heißt, die Software darf zur selben Zeit jeweils nur auf einem Rechner installiert und benutzt werden (Ausnahme: Mehrfachlizenzen und Netzwerkversionen).
11.3 Kopien sind nur zu Sicherungszwecken erlaubt.

12. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar, es sei denn, Holz-Werbung.com bestätigt schriftlich die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen namentlich genannten Dritten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon jetzt durch eine neue, wirksamere Bestimmung ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu haben.

13. Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Internet und Werbung in Online-Diensten
Für die Teilnahme am Internet mit einer Internet-Dienstleistung von Holz-Werbung.com gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Internet von Holz-Werbung.com, die in einem gesonderten Dokument geregelt sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für auf Online-Diensten angebotene Werbeflächen und sonstige werbliche Inhalte können hier eingesehen werden.

14. Gerichtsstand / Sonstiges
14.1
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Vollkaufmann handelt, das für den Sitz von Holz-Werbung.com zuständige Gericht. Holz-Werbung.com ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit Holz-Werbung.com gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN- Kaufrechts ausgeschlossen.
14.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.

 

    Engelskirchen, 01.08.2007

- Holz-Werbung.com – Holz-Zentralmarkt eWood GmbH – Amtsgericht Köln - HRB 609955 - GF Thomas Spanjer -
- Overather Straße 37 – 51766 Engelskirchen - Telefon +49 (0)2263-901147 - Fax +49 (0)2263 -20723 -

 
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